AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma MGM Audio AG

1. Allgemeines

Die rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Handels- und Importfirma bildet das Schweizerisches Obligationenrecht – Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz der Gesellschaft. Darüber hinausgehende Festlegungen werden im Folgenden vereinbart: Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Die MGM Audio AG ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

  • 1.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als vorgenommen, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Eingang von der MGM Audio AG bestätigt wird oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.
  • 1.2. Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarungen.
  • 1.3. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die allgemein bekannten Geschäftsbedingungen der MGM Audio AG in vollem Umfang an.
  • 1.4. Ein Auftrag gilt seitens der MGM Audio AG dann als erfüllt, wenn die Ware vertragsgemäss in Art und Menge, verpackt zur Abholung bereitsteht, einem Dritten zum Transport übergeben oder selbst angeliefert wurde.
  • 1.5. Mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder seinen Beauftragten, konkret mit dessen Unterschriftsleistung auf dem Lieferdokument, erlischt die Haftung der MGM Audio AG für die Ware. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgenommen.
  • 1.6. Die MGM Audio ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

2. Preis

Vereinbarte Preise sind Brutto und verstehen sich in Schweizer Franken, wenn nicht anders ausgeschrieben. Verpackungs - und Versandkosten werden zusätzlich berechnet, wenn bei der Bestellung vermerkt.

  • 2.1. Die Lieferung der Ware wird per Versand nach Wahl der MGM Audio AG erfolgen.

3. Gewährleistung

  • 3.1. Ein Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn Fabrikationsfehler vorliegen.  
  • 3.2. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber nach Wahl der MGM Audio AG das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach dreimaliger Nachbesserung des gleichen Mangels kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufs verlangen.
  • 3.3. Zur Geltendmachung der unter 3.2. genannten Ansprüche ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gewährleistungsnachweis (Rechnung und eine genaue Fehlerbeschreibung) vorzulegen.
  • 3.4. Bei Fremdeingriff oder unsachgemässer Handhabung der Produkte erlischt der Gewährleistungsanspruch.
  • 3.5. Die Nachbesserung erfolgt innerhalb der Gewährleistungszeit von sieben Arbeitstagen. Dies gilt nicht für Produkte oder Systeme die an den Hersteller eingeschickt werden müssen.
  • 3.6. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. auch Handhabungsfehler des Auftraggebers), werden als kostenpflichtige Überprüfung betrachtet und dem Auftraggeber mit einer Testpauschale von 50,00 CHF, zuzüglich Versandkosten und gesetzliche  MWST in Rechnung gestellt.

4. Zahlung

  • 4.1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Nachnahme oder Vorkasse, für Stammkunden ab der 3. Bestellung per Rechnungslegung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.
  • 4.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 6% fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

  • 5.1. Die MGM Audio behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller der MGM Audio AG zustehenden Forderungen, einschliesslich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.
  • 5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmassnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, gegenüber dem Justizorgan, eindeutig als solche zu benennen.
  • 5.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  • 5.4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsgrund/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die MGM Audio AG ab.
  • 5.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von der MGM Audio AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Auftraggeber hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
  • 5.6. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung von Scheck, ist die MGM Audio AG berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Auftraggeber in voller Höhe.

6. Erfüllungsort

  • 6.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma MGM Audio AG.

7. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

8. Verpackung 

Umtausch bzw. Wandelung sind nur möglich bei Vorlage der Originalverpackung

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